Bis zu 20% Förderung für Ihre Renovierung sichern.
Online-Förderantrag ganz einfach, sicher
und schnell in 3 bis 4 Minuten erstellen.
- BAFA zertifiziert
- Energieeffizienzexperte
- In 48h erledigt
- 100% digital
Über 1.000 zufriedene Kunden
DAS PROBLEM
Warum verlieren Eigentümer tausende Euro?
der Aufwand zu groß erscheint.
Steigende Energiekosten
Heizkosten steigen jedes Jahr, ohne energetische Sanierung zahlen Sie dauerhaft zu viel.
Fördermittel bleiben ungenutzt
Viele Eigentümer wissen nicht, dass ihnen bis zu 20% Zuschuss vom Staat zustehen.
Komplizierte Antragsprozesse
BAFA-Anträge, Nachweise und Fristen können ohne Hilfe schnell überfordern.
DIE LÖSUNG
Die staatlichen Förderungen
Alles simpel, sicher und digital.
Einzelmaßnahmenförderung
15% Zuschuss
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen wie Fenster, Dämmarbeiten oder Dachsanierung..
- Fenster und Haustüren austauschen
- Dach- und Fassadendämmung
- Verbesserung der Gebäudehülle
- Schnelle Antragstellung
Kombiförderung: Einzelmaßnahmenförderung
mit Sanierungsfahrplan (iSFP)
20% Zuschuss
Der individuelle Sanierungsfahrplan bringt Ihnen den maximalen Fördersatz von 20%.
- Langfristiger Sanierungsplan ohne Umsetzungszwang
- Maximaler Fördersatz
- Doppelte Fördersumme möglich!
- Ab 25.000 Euro Maßnahme empfohlen
Empfohlen
SO FUNKTIONIERT’S
Das wichtigste auf einen Blick
Was macht unser Förderservice?
Unser Förderservice hilft Ihnen den Zuschuss von bis zu 20% für Ihre Sanierungsmaßnahmen zu erhalten, indem der gesamte Ablauf von der Antragstellung bis hin zur Auszahlung übernommen wird. Die staatliche Förderung wird Ihnen nach Abschluss Ihrer Renovierung direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Was kostet dieser Service?
Da die Erstellung der Zuschussanträge, die dazugehörigen Planungsarbeiten, sowie die Wärmeschutzberechnungen für die einzelnen Renovierungsmaßnahmen sehr zeit- intensiv ausfallen, berechnet Ihnen unser Förderpartner als Bearbeitungsgebühr effektiv 3% zzgl. Mehrwertsteuer.
Was müssen Sie beachten?
Wichtig für Ihre Planung! Vor Beantragung muss ein Kostenvoranschlag Ihres Handwerkers vorliegen und der Auftragswert muss über 300 Euro inkl. MwSt. liegen.
Berechnungsbeispiel
Sie planen einen Fensteraustausch im Wert von 12.500 Euro inkl. MwSt. Hierfür bekommen Sie einen direkten Zuschuss vom Staat von 1.875 Euro.
Unsere Bearbeitungsgebühr beträgt für diesen Auftrag 3% zzgl. MwSt. Das entspricht 375 Euro zzgl. MwSt. Unsere Mindestbearbeitungsgebühr liegt bei 300 Euro zzgl. MwSt.
SO FUNKTIONIERT’S
In 3 Schritten zur Förderung
Schritt 1
Antrag online ausfüllen
Klicken Sie dazu einfach auf den „Zuschussantrag stellen“ Button und füllen sie den Antrag ganz unkompliziert in nur 3 bis 4 Minuten aus.
Schritt 2
Digitale Energieberatung
Unsere zertifizierten Energieeffizienzexperten sichern Ihre Förderung und führen alle hierfür erforderlichen energetischen Berechnungen durch.
Schritt 3
Förderungen
Nach Ausführung Ihrer Baumaßnahme erhalten Sie den Renovierungszuschuss schnell und unbürokratisch auf Ihr Bankkonto überwiesen.
NEU
Kostenloser Online-Energieberater
mit 24/7 Betreuung
Unser digitaler Energieberater beantwortet Ihre Fragen zu Fördermitteln,
Sanierungsmaßnahmen und Kosten. Rund um die Uhr, sofort und kostenlos
- 24 Stunden, 7 Tage die Woche verfügbar
- Sofortige Antworten zu Förderfragen
- Individuelle Empfehlung für Ihr Objekt
IHRE VORTEILE
Unsere Förderservice im Detail
100% Digital
Keine Vor-Ort Termine nötig. Erledigen Sie alles online.
Schnell und Effizient
in wenigen Tagen statt Wochen. Rund um die Uhr zugänglich.
Maximale Fördersumme
Wir holen den höchstmöglichen Zuschuss für Sie heraus.
Kompletter Service
BAFA-zertifiziert
Ansprechpartner
Bei Fragen sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Was macht der Förderservice?
Was müssen Sie beachten?
Was kostet dieser Service?
Berechnungsbeispiel?
Hierfür bekommen Sie einen direkten Zuschuss vom Staat von 1875,– Euro. Unsere Bearbeitungsgebühr beträgt für diesen Auftrag 3% zzgl. MwSt das entspricht 375,– Euro zzgl. MwSt.
Unsere Mindestbearbeitungsgebühr liegt bei 300,– Euro zzgl. MwSt. (diese Mindestbearbeitungsgebühr ist ebenfalls zur Hälfte erstattungs-fähig).
Muss ich beim BAFA selbst Unterlagen hochladen oder antworten?
Nein – bitte nicht.
Sobald Sie Ihre Förderung über Renovierungszuschuss.de beantragt haben, übernehmen wir als zertifizierte Energieeffizienz-Experten die komplette Kommunikation mit dem BAFA für Sie.
Das bedeutet:
- Sie müssen nichts selbst beim BAFA hochladen.
- Sie sollten keine eigenen Antworten an das BAFA schicken.
- Sie sollten dort nicht eigenständig Unterlagen einreichen.
Warum ist das so wichtig?
Das BAFA arbeitet mit internen Vorgangsnummern, technischen Projektbeschreibungen und spezifischen Zuordnungen, die wir als Energieberater für Sie verwalten.
Wenn Unterlagen ohne unsere Zuordnung direkt beim BAFA eingehen, können diese:
- nicht korrekt zugeordnet werden
- Formfehler enthalten
- oder im schlimmsten Fall zu Verzögerungen oder Problemen bei der Förderung führen
- In ungünstigen Fällen kann eine falsche oder unvollständige Einreichung sogar die Förderung gefährden.
Deshalb gilt:
- Alles, was Sie vom BAFA per Post oder E-Mail erhalten, leiten Sie bitte einfach direkt an uns weiter.
- Wir prüfen die Unterlagen, reagieren fachgerecht und kümmern uns um die vollständige Abwicklung – sicher und korrekt.
Mit unserer jahrelangen Erfahrung stellen wir sicher, dass Ihr Antrag sauber bearbeitet wird und Sie Ihren Zuschuss ohne unnötige Risiken erhalten.
Was muss ich tun, damit ich meine Auszahlung vom BAFA bekomme?
Damit das BAFA Ihren Zuschuss auszahlen kann, müssen nach Abschluss Ihrer Sanierungsarbeiten noch die sogenannten Abschlussunterlagen eingereicht werden.
Sobald alle Arbeiten vollständig abgeschlossen sind – das heißt:
- alle beauftragten Handwerker sind fertig
- auch alle Nebenarbeiten (z. B. Gerüst, Malerarbeiten, Elektroarbeiten, Dämmarbeiten usw.) sind erledigt
- sämtliche geförderten Maßnahmen inklusive der Umfeldmaßnahmen sind abgeschlossen
müssen Sie uns bitte Folgendes zusenden:
- Die Handwerkerrechnung bzw. Rechnungen
- Einen Zahlungsnachweis, dass Sie den Handwerker bezahlt haben
Der Zahlungsnachweis kann ganz einfach erfolgen durch:
- einen Screenshot der Überweisung
- ein Foto des Kontoauszugs
oder eine Kopie der Überweisungsbestätigung
Wichtig:
Das BAFA zahlt den Zuschuss nur aus, wenn nachgewiesen ist, dass die Arbeiten vollständig durchgeführt und vom Kunden bezahlt wurden.
Sobald wir diese Unterlagen von Ihnen erhalten haben:
- prüfen wir alles auf Vollständigkeit
- erstellen die erforderlichen Abschlussnachweise und reichen die Auszahlung beim BAFA für Sie ein
Danach erfolgt die Überweisung des Zuschusses direkt vom Staat auf Ihr angegebenes Bankkonto.
Für Sie bedeutet das:
- Arbeiten abschließen → Rechnungen bezahlen → Unterlagen an uns senden → wir kümmern uns um den Rest → Auszahlung vom BAFA.
- Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Unterlagen vollständig sind, prüfen wir das selbstverständlich gerne für Sie.
Wird bei der Förderung nur die Hauptmaßnahme bezahlt – oder auch andere beteiligte Handwerksleistungen?
Gefördert wird nicht nur die eigentliche Hauptmaßnahme (z. B. Fenster, Dach oder Dämmung), sondern auch alle unmittelbar damit verbundenen Umfeldmaßnahmen.
Das betrifft grundsätzlich alle energetischen Maßnahmen wie:
- Fenstertausch
- Haustüren
- Dachsanierungen
- Dachgauben
- Dachfenster
- Wanddämmungen
- Kellerdeckendämmungen
- oberste Geschossdeckendämmungen
- sommerlichen Wärmeschutz
Neben der Hauptleistung sind häufig auch weitere Gewerke beteiligt, zum Beispiel:
- Gerüstbauer
- Kranunternehmen
- Maler- oder Gipserbetriebe
- Abdichtungsfirmen
- Flaschner- / Spenglerbetriebe
- ElektrikerEntsorgungsunternehmen
Diese Leistungen sind in vielen Fällen ebenfalls förderfähig – sofern sie im direkten Zusammenhang mit der energetischen Maßnahme stehen.
Ein häufiges Missverständnis:
Nicht selten reichen Kunden nur das Hauptangebot ein (z. B. vom Fensterbauer oder Dachdecker), vergessen aber zusätzliche Angebote von anderen beteiligten Handwerksbetrieben.
Wenn diese Angebote nicht eingereicht werden, können wir sie natürlich auch nicht berücksichtigen – und dadurch geht unter Umständen Förderpotenzial verloren.
Deshalb ist es wichtig:
- Bitte reichen Sie uns alle Angebote und Rechnungen ein, die im Zusammenhang mit Ihrer energetischen Maßnahme stehen könnten – auch von anderen Gewerken.
- Wir prüfen dann für Sie, welche Positionen förderfähig sind, und stellen sicher, dass die maximal mögliche Fördersumme für Sie beantragt wird.
Kurz gesagt:
Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto höher kann Ihr Zuschuss ausfallen.
Warum gibt es überhaupt staatliche Förderungen für energetische Sanierungen?
Staatliche Förderungen sind kein „Geschenk“, sondern Teil einer europaweiten Klimastrategie.
Seit dem Pariser Klimagipfel 2015 hat sich die Europäische Union völkerrechtlich verpflichtet, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen
Mit dem sogenannten „European Green Deal“ verfolgt die EU das Ziel, klimaneutral zu werden
Der Gebäudesektor spielt dabei eine zentrale Rolle, da hier ein erheblicher Anteil der CO₂-Emissionen entsteht
Um die Klimaziele zu erreichen, muss insbesondere der Energieverbrauch von Bestandsgebäuden gesenkt werden.
Förderprogramme wie die BEG-Einzelmaßnahmen sind daher ein zentrales Instrument, um Eigentümer bei der Modernisierung finanziell zu unterstützen.
Warum investiert der Staat Milliarden in Gebäudesanierungen?
Wenn Deutschland und die EU ihre Klimaziele nicht erreichen, drohen sehr hohe Ausgleichszahlungen und wirtschaftliche Nachteile
Förderprogramme sind daher wirtschaftlich sinnvoller als spätere Strafzahlungen.
Statt Geld für verfehlte Klimaziele zu zahlen, wird es in:
- energetische Sanierungen
- Modernisierung von Gebäuden
- Energieeffizienz
- Investitionen in Handwerk und Bauwirtschaft gesteckt.
Das schafft gleichzeitig Arbeitsplätze, stärkt die Wirtschaft und reduziert langfristig Energiekosten.
Warum ist der Gebäudesektor so wichtig für den Klimaschutz?
Der Energieverbrauch von Gebäuden sinkt seit Jahrzehnten deutlich zu langsam
Gerade Bestandsgebäude haben oft große energetische Schwachstellen.
Durch:
- bessere Dämmung
- moderne Fenster
- optimierte Technik
- strukturierte Sanierungsplanung
- kann der Energieverbrauch erheblich reduziert werden.
Deshalb konzentriert sich ein großer Teil der Fördermittel gezielt auf energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle
Woher kommt das Geld für die Förderungen?
Die Fördermittel stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) – dem Nachfolger des früheren Energie- und Klimafonds (EKF).
Der Klima- und Transformationsfonds ist ein staatlicher Sonderfonds, über den Deutschland zentrale Investitionen in:
- Klimaschutz
- Energiewende
- energetische Gebäudesanierung
- Industrie-Transformation
- erneuerbare Energien finanziert.
Bis 2027 stehen hierfür insgesamt rund 211 Milliarden Euro zur Verfügung, davon etwa 59,4 Milliarden Euro speziell für energetische Sanierungen im Gebäudebereich.
Finanziert wird der Fonds hauptsächlich durch:
- Einnahmen aus dem Emissionshandel
- Mittel aus dem Bundeshaushalt
- weitere staatliche Sondermittel
Das bedeutet:
Die Förderprogramme wie die BEG-Einzelmaßnahmen sind politisch gewollt und fest im Transformationsprozess Deutschlands verankert.
Warum braucht man einen Energieberater für die Förderung?
Die Förderprogramme sind technisch und rechtlich anspruchsvoll.
Nur gelistete Energieeffizienz-Experten dürfen Anträge bei BAFA und KfW einreichen
Der Energieberater stellt sicher, dass:
- alle technischen Anforderungen eingehalten werden
- die U-Werte stimmen
- die Antragstellung korrekt erfolgt
- alle Nachweise vollständig eingereicht werden
- Das schützt den Eigentümer vor Formfehlern und stellt die Förderfähigkeit sicher.
Muss ich die Förderung irgendwann zurückzahlen?
Nein.
Bei der BEG-Einzelmaßnahmenförderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss.
Das bedeutet:
- Es ist kein Kredit.
- Es entstehen keine Rückzahlungsverpflichtungen.
- Es fallen keine Zinsen an.
- Sie müssen nichts zurücküberweisen.
Sobald Ihre Maßnahme abgeschlossen, nachgewiesen und vom BAFA geprüft wurde, wird der Zuschuss direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen – und bleibt dort.
Warum kommt es hier oft zu Verwirrung?
Viele kennen staatliche Programme nur in Form von KfW-Krediten.
Die BEG-Einzelmaßnahmenförderung ist jedoch ein reiner Zuschuss – also geschenktes Fördergeld vom Staat.
Einzige Voraussetzung:
- Die Maßnahme muss korrekt umgesetzt und vollständig nachgewiesen werden.
- Danach gehört der Zuschuss Ihnen.
Kann ich Eigenleistungen einbringen und trotzdem eine Förderung erhalten?
Kann ich Eigenleistungen einbringen und trotzdem eine Förderung erhalten?
Ja – aber mit klaren Regeln.
Bei Eigenleistungen gilt:
✔️ Förderfähig ist das Material
❌ Nicht förderfähig ist Ihre eigene Arbeitszeit
Beispiel:
Wenn Sie selbst dämmen oder Bauteile einbauen, können die Materialkosten gefördert werden – Ihre persönliche Arbeitsleistung jedoch nicht.
Wichtig ist:
- Die Rechnungen für das Material müssen auf Sie ausgestellt sein.
- Es dürfen nur förderfähige Materialien enthalten sein.
- Die fachgerechte Ausführung muss bestätigt werden.
- Nach Abschluss muss ein entsprechender Nachweis erstellt werden.
Wir prüfen im Vorfeld gerne, ob Ihre geplante Eigenleistung förderfähig ist und was dabei zu beachten ist.
So vermeiden Sie spätere Probleme bei der Auszahlung.
Was passiert, wenn sich meine Kosten nach der Antragstellung ändern?
rundsätzlich gilt:
Gefördert wird immer die tatsächlich nachgewiesene und bezahlte Summe – innerhalb der genehmigten Grenzen.
Es gibt dabei zwei typische Fälle:
📉 Fall 1: Die tatsächlichen Kosten sind niedriger als beantragt
Wenn Ihre Maßnahme günstiger wird als ursprünglich im Antrag angegeben, ist das kein Problem.
In diesem Fall:
- wird die Förderung einfach auf Basis der tatsächlichen Rechnungen berechnet
- Sie erhalten 15 % bzw. 20 % auf die tatsächliche Summe
- die Förderung reduziert sich entsprechend
- Sie müssen hier nichts weiter tun.
📈 Fall 2: Die tatsächlichen Kosten sind höher als beantragt
Hier ist Vorsicht geboten.
Wenn sich Ihre Planung ändert oder die Gesamtsumme steigt, kann unter Umständen eine Erhöhung des Zuschusses notwendig sein.
Wichtig:
Ein Antrag auf Erhöhung des Zuschusses kann nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids gestellt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Erhöhung nicht mehr möglich.
Das bedeutet:
- Sollte sich Ihre Planung nach Genehmigung ändern und Auswirkungen auf die beantragte Gesamtsumme haben, müssen Sie uns unbedingt sofort informieren.
- Wir prüfen dann, ob eine Anpassung noch möglich ist.
🔎 Was bedeutet das konkret für Sie?
- Kleine Abweichungen nach unten sind unproblematisch.
- Kostensteigerungen müssen frühzeitig gemeldet werden.
- Fristen sind zwingend einzuhalten.
Deshalb empfehlen wir:
Sobald sich an Ihrer Planung etwas ändert, kontaktieren Sie uns bitte umgehend – damit wir Ihre Förderung optimal absichern können.
Kann ich eine Förderung auch nachträglich beantragen, wenn die Arbeiten schon begonnen haben?
Nein. Eine Förderung kann grundsätzlich nicht rückwirkend beantragt werden.
Wichtig ist: Der Antrag muss gestellt und eingereicht werden, bevor mit der Maßnahme begonnen wird.
Als Maßnahmenbeginn gilt in der Regel:
- der verbindliche Abschluss eines Werkvertrags ohne aufschiebende Bedingung
- der tatsächliche Start der Bauarbeiten
- oder die erste Zahlung an den Handwerker
Ein Vertrag mit einer sogenannten aufschiebenden oder auflösenden Bedingung („Der Vertrag tritt nur bei Förderzusage in Kraft“) ist hingegen zulässig.
Wenn die Fenster bereits eingebaut oder das Dach schon saniert wurde und vorher kein Antrag gestellt wurde, ist eine Förderung leider nicht mehr möglich.
Deshalb gilt: Immer zuerst Antrag stellen – dann starten. Wir prüfen für Sie vorab, ob alles korrekt vorbereitet ist, damit Ihre Förderung nicht gefährdet wird.
Ist mein Gebäude überhaupt alt genug für eine Förderung?
Für die BEG-Einzelmaßnahmenförderung gilt:
Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein.
Für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) gilt in der Regel:
Das Gebäude sollte mindestens 10 Jahre alt sein.
Entscheidend ist das Baujahr des Gebäudes – nicht der Zeitpunkt eines späteren Umbaus oder einer Modernisierung.
Wenn Sie unsicher sind, prüfen wir das gerne für Sie anhand Ihrer Gebäudedaten.
Kann ich auch bei einem Neubau eine BEG-Einzelmaßnahmenförderung erhalten?
Nein. Die BEG-Einzelmaßnahmenförderung richtet sich ausschließlich an Bestandsgebäude.
Neubauten sind von dieser Förderung ausgeschlossen.
Warum?
Die Förderung soll bestehende Gebäude energetisch verbessern – also den Energieverbrauch im Bestand senken.
Für Neubauten gelten andere Förderprogramme mit eigenen Voraussetzungen.
Kann ich auch bei einem Neubau eine BEG-Einzelmaßnahmenförderung erhalten?
1. Bewilligungszeitraum – Maßnahme umsetzen
Nach der Genehmigung Ihres Antrags durch das BAFA wird im Zuwendungsbescheid ein sogenannter Bewilligungszeitraum festgelegt.
👉 Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate (2 Jahre) ab Zugang des Zuwendungsbescheids. Innerhalb dieses Zeitraums muss die geförderte Maßnahme vollständig umgesetzt werden. Das bestätigt die BAFA-Richtlinie zur Einzelmaßnahmenförderung.
💡 In seltenen Fällen kann auf Antrag und mit triftigem Grund eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums möglich sein – zum Beispiel bei größeren Bauverzögerungen, Materialengpässen oder außergewöhnlichen Umständen. Dafür muss der Antrag noch vor Ablauf der ursprünglichen Frist gestellt werden.
Bis zu 20% Förderung für Ihre Renovierung sichern.
Lassen Sie sich kostenlos beraten und erfahren Sie, wie viel Zuschuss Ihnen zusteht.