Bis zu 20% Förderung für Ihre Renovierung sichern.

Online-Förderantrag ganz einfach, sicher
und schnell in 3 bis 4 Minuten erstellen.

  • BAFA zertifiziert
  • Energieeffizienz­experte
  • In 48h erledigt
  • 100% digital

Über 1.000 zufriedene Kunden

DAS PROBLEM

Warum verlieren Eigentümer tausende Euro?

Jedes Jahr verschenken deutsche Hausbesitzer Fördermittel, weil sie die Möglichkeiten nicht kennen oder
der Aufwand zu groß erscheint.

Steigende Energiekosten

Heizkosten steigen jedes Jahr, ohne energetische Sanierung zahlen Sie dauerhaft zu viel.

Fördermittel bleiben ungenutzt

Viele Eigentümer wissen nicht, dass ihnen bis zu 20% Zuschuss vom Staat zustehen.

Komplizierte Antragsprozesse

BAFA-Anträge, Nachweise und Fristen können ohne Hilfe schnell überfordern.

DIE LÖSUNG

Die staatlichen Förderungen

Nutzen Sie das zu Ihrem Bauvohaben passende Formular und wir kümmern uns um den Rest.
Alles simpel, sicher und digital.

Einzel­maßnahmen­förderung

15% Zuschuss

Für einzelne Sanierungs­maßnahmen wie Fenster, Dämmarbeiten oder Dachsanierung..

  • Fenster und Haustüren austauschen
  • Dach- und Fassadendämmung
  • Verbesserung der Gebäudehülle
  • Schnelle Antragstellung

Kombiförderung: Einzel­maßnahmen­förderung
mit Sanierungsfahrplan (iSFP)

20% Zuschuss

Der individuelle Sanierungsfahrplan bringt Ihnen den maximalen Fördersatz von 20%.

  • Langfristiger Sanierungs­plan ohne Umsetzungs­zwang
  • Maximaler Fördersatz
  • Doppelte Förder­summe möglich!
  • Ab 37.500 Euro Maßnahme bei einer Wohneinheit empfohlen

Empfohlen

SO FUNKTIONIERT’S

Das wichtigste auf einen Blick

Was macht unser Förderservice?

Unser Förderservice hilft Ihnen den Zuschuss von bis zu 20% für Ihre Sanierungsmaßnahmen zu erhalten, indem der gesamte Ablauf von der Antragstellung bis hin zur Auszahlung übernommen wird. Die staatliche Förderung wird Ihnen nach Abschluss Ihrer Renovierung direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Was kostet dieser Service?

Da die Erstellung der Zuschussanträge, die dazugehörigen Planungsarbeiten, sowie die Wärmeschutzberechnungen für die einzelnen Renovierungsmaßnahmen sehr zeit- intensiv ausfallen, berechnet Ihnen unser Förderpartner als Bearbeitungsgebühr effektiv 3% zzgl. Mehrwertsteuer.

Was müssen Sie beachten?

Wichtig für Ihre Planung! Vor Beantragung muss ein Kostenvoranschlag Ihres Handwerkers vorliegen und der Auftragswert muss über 300 Euro inkl. MwSt. liegen.

Berechnungs­beispiel

Sie planen einen Fensteraustausch im Wert von 12.500 Euro inkl. MwSt. Hierfür bekommen Sie einen direkten Zuschuss vom Staat von 1.875 Euro.

Unsere Bearbeitungsgebühr beträgt für diesen Auftrag 3% zzgl. MwSt. Das entspricht 375 Euro zzgl. MwSt. Unsere Mindestbearbeitungsgebühr liegt bei 300 Euro zzgl. MwSt.

SO FUNKTIONIERT’S

In 3 Schritten zur Förderung

Schritt 1
Antrag online ausfüllen

Klicken Sie dazu einfach auf den „Zuschussantrag stellen“ Button und füllen sie den Antrag ganz unkompliziert in nur 3 bis 4 Minuten aus.

Schritt 2
Digitale Energieberatung

Unsere zertifizierten Energieeffizienzexperten sichern Ihre Förderung und führen alle hierfür erforderlichen energetischen Berechnungen durch.

Schritt 3
Förderungen

Nach Ausführung Ihrer Baumaßnahme erhalten Sie den Renovierungszuschuss schnell und unbürokratisch auf Ihr Bankkonto überwiesen.

NEU

Kostenloser Online-Energieberater
mit 24/7 Betreuung auch am Wochenende

Unser digitaler Energieberater beantwortet Ihre Fragen zu Fördermitteln,
Sanierungsmaßnahmen und Kosten. Rund um die Uhr, sofort und kostenlos. Fragen Sie außerdem den Bearbeitungsstand Ihres Antrags bei uns ab oder lassen Sie sich durch einen unserer Experten zurückrufen.

  • 24 Stunden, 7 Tage die Woche verfügbar
  • Sofortige Antworten zu Förderfragen
  • Individuelle Empfehlung für Ihr Objekt
  • Fragen Sie den Status Ihres Antrags ab! Halten Sie dafür bitte Tel. Nummer und Geb. Datum oder BEG Nummer bereit. 
  • Lassen Sie sich von unseren Experten zurückrufen.
IHRE VORTEILE

Unsere Förderservice im Detail

100% Digital

Keine Vor-Ort Termine nötig. Erledigen Sie alles online.

Schnell und Effizient

in wenigen Tagen statt Wochen. Rund um die Uhr zugänglich.

Maximale Fördersumme

Wir holen den höchstmöglichen Zuschuss für Sie heraus.

Kompletter Service

Von der Beantragung bis zur Auszahlung – wir erledigen alles für Sie.

BAFA-zertifiziert

Unsere Energieberater sind auf der Energieeffizienz-Experten-Liste des Bundes gelistet.

Ansprechpartner

Bei Fragen sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wie setzt sich die Förderung mit einem Sanierungsfahrplan zusammen?

Für viele energetische Einzelmaßnahmen erhalten Sie weiterhin eine Grundförderung von 15 % auf die förderfähigen Kosten. Mit einem passenden individuellen Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, können zusätzlich 5 Prozentpunkte Bonus hinzukommen. Seit dem 21. Juli 2026 werden diese zusätzlichen 5 % jedoch nicht mehr auf die gesamte Investitionssumme berechnet.
Der iSFP-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil gewährt, der die für das Gebäude geltende Grundgrenze übersteigt. Bei einem Einfamilienhaus liegt diese Grenze bei 30.000 €.

 

Beispiel bei 40.000 € förderfähigen Kosten:

  • 15 % Grundförderung auf 40.000 € = 6.000 €
  • 5 % iSFP-Bonus auf den Anteil oberhalb von 30.000 €, also auf 10.000 € = 500 €

Gesamtförderung: 6.500 €

Die Förderung beträgt in diesem Beispiel somit nicht pauschal 20 % auf die gesamte Maßnahme. Trotzdem bringt der iSFP einen deutlichen Vorteil, weil mehr Kosten förderfähig werden und zusätzlich der 5-%-Bonus hinzukommen kann.

Wie hoch sind die maximal förderfähigen Kosten – und warum können sie sich mit einem Sanierungsfahrplan mehr als verdoppeln?

Wichtig ist zunächst der Unterschied:
Die nachfolgenden Beträge sind nicht die ausgezahlten Zuschüsse, sondern die maximalen Kosten, auf deren Grundlage der Zuschuss berechnet werden kann.

Ohne gewährten iSFP-Bonus gelten pro Kalenderjahr:
1. Wohneinheit: bis zu 30.000 €
2. bis 6. Wohneinheit: jeweils weitere 15.000 €
• ab der 7. Wohneinheit: jeweils weitere 8.000 €

Mit gewährtem iSFP-Bonus erhöht sich der Kostenrahmen auf:
1. Wohneinheit: bis zu 60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit: jeweils weitere 30.000 €
• ab der 7. Wohneinheit: jeweils weitere 15.000 €
Beispiel für ein Einfamilienhaus mit 60.000 € förderfähigen Kosten

Ohne iSFP:
Es können maximal 30.000 € berücksichtigt werden.
• 15 % von 30.000 € = 4.500 € Zuschuss

Mit iSFP:
Es können die gesamten 60.000 € berücksichtigt werden.
• 15 % von 60.000 € = 9.000 €
• zusätzlich 5 % auf den Anteil oberhalb von 30.000 €, also auf 30.000 € = 1.500 €
Gesamtzuschuss mit iSFP: 10.500 €

Der iSFP kann die Förderung in diesem Beispiel trotz der neuen Berechnung weiterhin mehr als verdoppeln.

Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten erhöht sich sowohl die Grundgrenze als auch der mögliche Kostenrahmen entsprechend der Anzahl der Wohneinheiten.

Muss ich beim Sanierungsfahrplan alle vorgeschlagenen Maßnahmen auch umsetzen?

Nein. Ein individueller Sanierungsfahrplan ist eine Empfehlung und keine Verpflichtung.

Sie entscheiden selbst:
• welche Maßnahmen Sie umsetzen
• in welcher Reihenfolge Sie diese umsetzen
• wann Sie die Maßnahmen durchführen
• welche Empfehlungen Sie nicht umsetzen möchten

Sie können beispielsweise zunächst nur die Fenster austauschen und das Dach oder die Fassade erst einige Jahre später sanieren.
Damit eine konkrete Maßnahme für den iSFP-Bonus berücksichtigt werden kann, muss sie jedoch zum Sanierungsfahrplan passen und dort entsprechend vorgesehen sein.
Der iSFP kann für passende Maßnahmen bis zu 15 Jahre nach seiner Erstellung genutzt werden. Ob und in welcher Höhe ein Bonus gewährt wird, wird bei jedem neuen Förderantrag nach den dann geltenden Förderbedingungen geprüft.

Kurz gesagt:
Der Sanierungsfahrplan gibt Ihnen Orientierung und einen langfristigen Plan, verpflichtet Sie aber zu keiner Sanierungsmaßnahme.

Bekomme ich mit einem Sanierungsfahrplan automatisch 20 % Förderung?

Nein. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es keine pauschalen 20 % mehr auf die gesamte Maßnahme.

Grundsätzlich erhalten Sie 15 % Förderung auf die förderfähigen Kosten.

Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte werden nur auf den Kostenanteil berechnet, der die für Ihr Gebäude geltende Grundgrenze übersteigt.

Damit der iSFP-Bonus genutzt werden kann, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Sanierungsfahrplan muss vollständig erstellt worden sein.
  • Die geplante Maßnahme muss zum Sanierungsfahrplan passen.
  • Das notwendige Mindestinvestitionsvolumen muss erreicht werden.
  • Die Maßnahme muss innerhalb der Gültigkeitsdauer des iSFP umgesetzt werden.
  • Der iSFP muss bei der Förderbeantragung durch einen Energieeffizienz-Experten bestätigt werden.
  • Der Förderantrag muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Eine zweite Sanierungsmaßnahme ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben. Auch eine einzelne größere Maßnahme kann den iSFP-Bonus erhalten, wenn die Kosten über der maßgeblichen Schwelle liegen und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Wir prüfen deshalb jedes Projekt individuell und berechnen vorab, welche Förderung konkret möglich ist.

Warum lohnt sich ein Sanierungsfahrplan finanziell – und ab welcher Investitionssumme?
Ein individueller Sanierungsfahrplan kostet bei uns derzeit:
• 1.650 € bei einem Gebäude mit 1 oder 2 Wohneinheiten
• 1.850 € bei einem Gebäude ab 3 Wohneinheiten
Für die Erstellung erhalten Sie nach den derzeitigen Förderbedingungen:
• bis zu 650 € Zuschuss bei Ein- und Zweifamilienhäusern
• bis zu 850 € Zuschuss bei Gebäuden ab 3 Wohneinheiten
Damit verbleiben für Sie bei unseren derzeitigen Preisen effektive Kosten von rund 1.000 €.
Unsere Kosten für die eigentliche Förderabwicklung entstehen grundsätzlich sowohl mit als auch ohne Sanierungsfahrplan. Sie verändern daher nicht den reinen Vergleich, ob sich der zusätzliche iSFP finanziell rechnet.
Ab wann rechnet sich der iSFP bei einem Einfamilienhaus?
Ohne iSFP können maximal 30.000 € mit 15 % gefördert werden. Das ergibt höchstens 4.500 € Zuschuss.
Jeder förderfähige Euro oberhalb von 30.000 € bringt mit einem gewährten iSFP-Bonus gegenüber der Förderung ohne iSFP insgesamt 20 % zusätzlichen Fördervorteil:
• 15 %, weil dieser zusätzliche Kostenanteil durch den erhöhten Kostenrahmen überhaupt förderfähig wird
• zusätzlich 5 % iSFP-Bonus
Bei 35.000 € förderfähigen Kosten:
Ohne iSFP:
• 15 % von maximal 30.000 € = 4.500 €
Mit iSFP:
• 15 % von 35.000 € = 5.250 €
• 5 % Bonus auf 5.000 € = 250 €
• Gesamtförderung = 5.500 €
Mehrförderung: 1.000 €
Abzüglich rund 1.000 € effektiver iSFP-Kosten ergibt sich ungefähr ein Gleichstand.
Bei 37.500 € förderfähigen Kosten:
Ohne iSFP:
• 4.500 € Zuschuss
Mit iSFP:
• 15 % von 37.500 € = 5.625 €
• 5 % Bonus auf 7.500 € = 375 €
• Gesamtförderung = 6.000 €
Mehrförderung: 1.500 €
Abzüglich rund 1.000 € effektiver iSFP-Kosten verbleibt ein finanzieller Vorteil von etwa 500 €.
Unsere Empfehlung
Bei einem Einfamilienhaus beginnt sich der iSFP rechnerisch ab etwa 35.000 € förderfähigen Kosten zu tragen.
Ab etwa 37.500 € verbleibt unter den genannten Annahmen bereits ein Vorteil von rund 500 €.
Da nicht zwingend jeder Bestandteil eines Angebots förderfähig ist, empfehlen wir eine Prüfung insbesondere ab etwa 40.000 € Gesamtinvestition.
Schwellen bei mehreren Wohneinheiten
Da sich bei mehreren Wohneinheiten auch die Grundgrenze erhöht, verschiebt sich der finanzielle Schwellenwert:
• 1 Wohneinheit: etwa 500 € Vorteil ab 37.500 €
• 2 Wohneinheiten: etwa 500 € Vorteil ab 52.500 €
• 3 Wohneinheiten: etwa 500 € Vorteil ab 67.500 €
• 4 Wohneinheiten: etwa 500 € Vorteil ab 82.500 €
Voraussetzung ist immer, dass die Kosten vollständig förderfähig sind und die Bedingungen für den iSFP-Bonus erfüllt werden.
Zusätzlich bietet der Sanierungsfahrplan eine langfristige energetische Analyse des Gebäudes und kann für weitere passende Maßnahmen innerhalb seiner Gültigkeitsdauer verwendet werden.
Kann ich mit einem Sanierungsfahrplan mein Förderbudget über mehrere Jahre nutzen?

Ja, grundsätzlich können passende Sanierungsmaßnahmen auf mehrere Kalenderjahre verteilt werden.

Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten gelten pro Kalenderjahr. Der individuelle Sanierungsfahrplan kann für passende Maßnahmen bis zu 15 Jahre nach seiner Erstellung genutzt werden.

Das bedeutet beispielsweise:

Sie können in einem Kalenderjahr die Fenster erneuern und in einem späteren Kalenderjahr das Dach oder die Fassade sanieren.

Dabei ist jedoch wichtig:

  • Jede Maßnahme muss separat und rechtzeitig beantragt werden.
  • Die Maßnahme muss zum Sanierungsfahrplan passen.
  • Die jeweils geltenden Förderbedingungen müssen eingehalten werden.
  • Nicht ausgeschöpfte Förderbeträge werden nicht automatisch in das nächste Jahr übertragen.
  • Förderbedingungen können sich während der 15-jährigen Laufzeit ändern.

Der iSFP reserviert daher keine bestimmte Fördersumme für 15 Jahre. Er schafft aber die Grundlage, um bei späteren passenden Maßnahmen erneut prüfen zu lassen, ob der erhöhte Kostenrahmen und der iSFP-Bonus genutzt werden können.

Wir unterstützen Sie dabei, die einzelnen Maßnahmen zeitlich und fördertechnisch sinnvoll zu planen.

Was mache ich, wenn ich bereits einen Sanierungsfahrplan habe?
Dann benötigen Sie nicht automatisch einen neuen Sanierungsfahrplan.
Schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:
• den vollständigen individuellen Sanierungsfahrplan
• die dazugehörige Umsetzungshilfe
• sofern vorhanden, den Förderbescheid oder weitere Unterlagen zur Erstellung des iSFP
Wir prüfen für Sie:
• wann der iSFP erstellt wurde
• ob er für das richtige Gebäude ausgestellt wurde
• ob er nach den geltenden Anforderungen berücksichtigt werden kann
• ob Ihre geplante Maßnahme im Sanierungsfahrplan enthalten ist
• ob das notwendige Mindestinvestitionsvolumen erreicht wird
• welcher Kostenrahmen und welcher Zuschuss möglich sind
Ein iSFP kann grundsätzlich bis zu 15 Jahre nach seiner Erstellung für passende Maßnahmen genutzt werden.
Ein bestehender Sanierungsfahrplan führt jedoch nicht automatisch zu einer pauschalen Förderung von 20 %. Auch hier gelten die seit dem 21. Juli 2026 eingeführte Schwellenwertberechnung und die jeweiligen Fördervoraussetzungen.
Reichen Sie Ihren bestehenden iSFP einfach bei uns ein. Wir prüfen kostenlos, ob und wie er für Ihre geplante Maßnahme genutzt werden kann.
Was passiert mit meinem Sanierungsfahrplan, wenn ich mein Haus verkaufe?

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist an das Gebäude und nicht ausschließlich an die Person gebunden, die ihn ursprünglich erstellen ließ.

Beim Verkauf kann der neue Eigentümer den bestehenden iSFP grundsätzlich innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer weiter nutzen.

Dafür sollten dem Käufer unbedingt folgende Unterlagen vollständig übergeben werden:

  • der individuelle Sanierungsfahrplan
  • die Umsetzungshilfe
  • vorhandene Nachweise zur Erstellung und Förderung
  • Unterlagen zu bereits umgesetzten Maßnahmen

Der neue Eigentümer kann für spätere passende Sanierungsmaßnahmen einen neuen Förderantrag stellen.

Dabei gelten die Förderbedingungen zum Zeitpunkt des jeweiligen neuen Antrags. Der iSFP allein garantiert daher weder eine Förderung noch einen bestimmten Fördersatz.

Ein noch gültiger Sanierungsfahrplan kann dennoch ein interessantes Verkaufsargument sein, weil der Käufer bereits eine strukturierte energetische Analyse und einen langfristigen Modernisierungsplan für das Gebäude erhält.

Bis zu 20% Förderung für Ihre Renovierung sichern.

Lassen Sie sich kostenlos beraten und erfahren Sie, wie viel Zuschuss Ihnen zusteht.