Einzelmaßnahmenförderung
- Ohne kredit und ohne Zurückzahlen
- Förderung für einzelne Maßnahmen
- Auszahlung direkt auf Ihr Konto
- Persönliche Begleitung durch unsere Energie-Experten
- In Kombination mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie 20% Zuschuss
- BAFA zertifiziert
- Energieeffizienzexperte
- In 48h erledigt
- 100% digital
VORAUSSETZUNG
Ist die Einzelmaßnahmenförderung für Sie geeignet?
Die Einzelmaßnahmenförderung ist ideal, wenn Sie gezielt einzelne Maßnahmen an Ihrem Haus
oder Ihrer Wohnung modernisieren möchten.
Ihr Gebäude ist älter als 5 Jahre.
Die Arbeiten werden von einem Fachbetrieb oder in Eigenleistung durchgeführt.
UNSERE EMPFEHLUNG
Sie planen mehrere Maßnahmen?
Wenn Sie mehrere Maßnahmen über einen längeren Zeitraum planen oder Ihr Gebäude Schritt für Schritt sanieren möchten, wird vorab ein Sanierungsfahrplan empfohlen um maximal mögliche Zuschüsse zu erhalten..
DER EINZELMAßNAHMEN ZUSCHUSS
In 3 Schritten zur Förderung
Schritt 1
Antrag stellen
Sie stellen vor Beginn der Sanierungsarbeiten Ihren Zuschussantrag ganz unkompliziert in unter 5 Minuten online hier bei uns.
Schritt 2
Digitale Energieberatung
Unsere Energie-Experten prüfen Ihre Angaben, stimmen sich mit Ihrem Handwerksbetrieb ab und übernehmen alle für den Zuschuss erforderlichen Formalitäten.
Schritt 3
Föderung erhalten
Nach Umsetzung der Maßnahmen wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.
DAS WIRD GEFÖRDERT
Förderfähige Maßnahmen
Fensteraustausch
3-fach Verglasung 0,95 W/m²K
Austausch der Dachfenster
3-fach Verglasung
1,0 W/m²K
Austausch der Haustür(en)
1,3 W/m²K
Dämmung oberste Geschossdecke
0,14 W/m²K
Wanddämmung
0,2 W/m²K
Bau der Dachgaube
0,2 W/m²K
Renovierung eines Wohnwintergartens
beheizt 0,95 W/m²K
Dämmung der Kellerdecke
0,25 W/m²K
Dachsanierung
0,14 W/m²K
Sommerlicher Wärmeschutz
motorbetrieben,
am Haus angebracht
RENOVIERUNGSZUSCHUSS IM DETAIL
Was sie von uns erwarten können
Fachliche Prüfung
Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Projekts für den maximalen Fördersatz. Dabei stellen wir sicher, dass alle Angaben korrekt sind.
Kommunikation
Wir übernehmen den kompletten Austausch mit Behörden und Handwerkern.
Vollständige und erfolgreiche Antragstallung
Wir reichen alle Unterlagen sowie alle energetischen Berechnungen fristgerecht ein und sorgen somit für eine reibungslose Auszahlung Ihres Zuschussbetrags.
Wir sind Ihr Expertenteam
Unser Team besteht aus zertifizierten Energieberatern, die sich darauf spezialisiert haben, Handwerkern und Endkunden den Weg zur Förderung so einfach wie möglich zu gestalten. Wir sprechen „Behördisch“ und zwar fließend.
Wir wollen Ihnen den Prozess vereinfachen
FAQ
Häufig gestellte Fragen Einzelmaßnahmenförderung
Kann ich mein Förderbudget auch ohne Sanierungsfahrplan über mehrere Jahre nutzen – und was ist der Unterschied zu 20 % mit iSFP?
Ja, auch ohne Sanierungsfahrplan können Sie Ihr Förderbudget über mehrere Jahre hinweg ausschöpfen.
Bei der klassischen BEG-Einzelmaßnahmenförderung gelten:
- 15 % Zuschuss
- maximal 30.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Kalenderjahr
Wenn Sie Ihre Maßnahmen zeitlich aufteilen, können Sie dieses Budget erneut nutzen.
Beispiel ohne Sanierungsfahrplan:
- Jahr 1: 30.000 € × 15 %
- Jahr 2: erneut 30.000 € × 15 %
- Jahr 3: erneut 30.000 € × 15 %
Das funktioniert also ebenfalls über mehrere Jahre.
Der direkte Vergleich:
Ohne Sanierungsfahrplan:
- 15 % Zuschuss
- 30.000 € pro Jahr und Wohneinheit
Mit Sanierungsfahrplan (iSFP):
- 20 % Zuschuss
- 60.000 € pro Jahr und Wohneinheit
- doppelte förderfähige Summehöherer Zuschuss pro Maßnahme
Gerade wenn Sie mehrere Maßnahmen planen oder Ihre Sanierung strategisch über mehrere Jahre verteilen möchten, ist der Sanierungsfahrplan in vielen Fällen deutlich attraktiver.
Der Förderhebel ist hier spürbar größer – insbesondere bei:
- Gesamtkosten über 25.000 €
- mehreren Wohneinheiten
- größeren Projekten (Fenster + Dach + Fassade etc.)
- langfristiger Modernisierungsplanung
Natürlich ist auch die 15 %-Variante eine gute Lösung, wenn Sie bewusst auf den Sanierungsfahrplan verzichten möchten.
Unsere Empfehlung:
Wenn Sie ohnehin über mehrere Jahre modernisieren wollen, lohnt es sich fast immer, die 20 %-Variante mit Sanierungsfahrplan zumindest prüfen zu lassen.
Wir beraten Sie dazu gerne individuell und zeigen Ihnen transparent, welche Variante für Ihr Projekt die wirtschaftlich sinnvollere ist.
Kann ich auch nur ein einzelnes Fenster oder eine einzelne Haustür fördern lassen?
Ja – genau dafür ist die BEG-Einzelmaßnahmenförderung gedacht.
Viele Eigentümer glauben, dass sich eine Förderung nur bei großen Sanierungen lohnt. Das stimmt nicht.
Die BEG-Einzelmaßnahmenförderung unterstützt ganz bewusst auch kleinere Maßnahmen, zum Beispiel:
- den Austausch eines einzelnen Fensters
- den Einbau einer neuen Haustür
- einzelne Dachfenster
- kleinere Dämmmaßnahmen
Wichtig ist lediglich:
- Das Gebäude muss älter als 5 Jahre sein.
- Der Auftragswert muss mindestens 300 € brutto betragen.
Ab dieser Grenze ist eine Förderung grundsätzlich möglich.
Der Zuschuss beträgt in der Regel 15 % der förderfähigen Kosten.
Mit einem Sanierungsfahrplan sogar 20 %.
Das bedeutet:
- Selbst bei kleineren Aufträgen bekommen Sie einen direkten Zuschuss vom Staat – es gibt keine Mindestanzahl an Fenstern oder Türen.
- Gerade wenn ohnehin eine Maßnahme geplant ist, lohnt es sich fast immer, die Förderung mitzunehmen.
- Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre geplante Maßnahme förderfähig ist und übernehmen den kompletten Antrag.