Einzelmaßnahmenförderung
- Ohne kredit und ohne Zurückzahlen
- Förderung für einzelne Maßnahmen
- Auszahlung direkt auf Ihr Konto
- Persönliche Begleitung durch unsere Energie-Experten
- In Kombination mit einem Sanierungsfahrplan erhalten Sie bis zu 20% Zuschuss
- BAFA zertifiziert
- Energieeffizienzexperte
- In 48h erledigt
- 100% digital
VORAUSSETZUNG
Ist die Einzelmaßnahmenförderung für Sie geeignet?
Die Einzelmaßnahmenförderung ist ideal, wenn Sie gezielt einzelne Maßnahmen an Ihrem Haus
oder Ihrer Wohnung modernisieren möchten.
Ihr Gebäude ist älter als 5 Jahre.
Sie wollen gezielt modernisieren, und Ihre gesamte Investitionssumme liegt in den nächsten 15 Jahren unter 37.500,– Euro
Die Arbeiten werden von einem Fachbetrieb oder in Eigenleistung durchgeführt.
UNSERE EMPFEHLUNG
Sie planen mehrere Maßnahmen?
Wenn Sie mehrere Maßnahmen über einen längeren Zeitraum planen oder Ihr Gebäude Schritt für Schritt sanieren möchten, wird vorab ein Sanierungsfahrplan empfohlen um maximal mögliche Zuschüsse zu erhalten..
DER EINZELMAßNAHMEN ZUSCHUSS
In 3 Schritten zur Förderung
Schritt 1
Antrag stellen
Sie stellen vor Beginn der Sanierungsarbeiten Ihren Zuschussantrag ganz unkompliziert in unter 5 Minuten online hier bei uns.
Schritt 2
Digitale Energieberatung
Unsere Energie-Experten prüfen Ihre Angaben, stimmen sich mit Ihrem Handwerksbetrieb ab und übernehmen alle für den Zuschuss erforderlichen Formalitäten.
Schritt 3
Föderung erhalten
Nach Umsetzung der Maßnahmen wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.
DAS WIRD GEFÖRDERT
Förderfähige Maßnahmen
Fensteraustausch
3-fach Verglasung 0,95 W/m²K
Austausch der Dachfenster
3-fach Verglasung
1,0 W/m²K
Austausch der Haustür(en)
1,3 W/m²K
Dämmung oberste Geschossdecke
0,14 W/m²K
Wanddämmung
0,2 W/m²K
Bau der Dachgaube
0,2 W/m²K
Renovierung eines Wohnwintergartens
beheizt 0,95 W/m²K
Dämmung der Kellerdecke
0,25 W/m²K
Dachsanierung
0,14 W/m²K
Sommerlicher Wärmeschutz
motorbetrieben,
am Haus angebracht
RENOVIERUNGSZUSCHUSS IM DETAIL
Was sie von uns erwarten können
Fachliche Prüfung
Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Projekts für den maximalen Fördersatz. Dabei stellen wir sicher, dass alle Angaben korrekt sind.
Kommunikation
Wir übernehmen den kompletten Austausch mit Behörden und Handwerkern.
Vollständige und erfolgreiche Antragstallung
Wir reichen alle Unterlagen sowie alle energetischen Berechnungen fristgerecht ein und sorgen somit für eine reibungslose Auszahlung Ihres Zuschussbetrags.
Wir sind Ihr Expertenteam
Unser Team besteht aus zertifizierten Energieberatern, die sich darauf spezialisiert haben, Handwerkern und Endkunden den Weg zur Förderung so einfach wie möglich zu gestalten. Wir sprechen „Behördisch“ und zwar fließend.
Wir wollen Ihnen den Prozess vereinfachen
FAQ
Häufig gestellte Fragen Einzelmaßnahmenförderung
Kann ich mein Förderbudget über mehrere Jahre nutzen – und welchen zusätzlichen Vorteil bietet ein Sanierungsfahrplan?
Ja. Sie können für neue, noch nicht geförderte Sanierungsmaßnahmen auch in mehreren aufeinanderfolgenden Kalenderjahren Förderanträge stellen.
Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten gelten jeweils pro Kalenderjahr.
Ohne Sanierungsfahrplan gelten folgende Höchstgrenzen:
1. Wohneinheit: bis zu 30.000 €
2. bis 6. Wohneinheit: jeweils weitere 15.000 €
• ab der 7. Wohneinheit: jeweils weitere 8.000 €
Darauf erhalten Sie grundsätzlich 15 % Zuschuss.
Beispiel ohne Sanierungsfahrplan bei einem Einfamilienhaus:
Jahr 1:
30.000 € förderfähige Kosten × 15 %
= 4.500 € Zuschuss
Jahr 2:
erneut 30.000 € förderfähige Kosten × 15 %
= weitere 4.500 € Zuschuss
Gesamtzuschuss über zwei Jahre: 9.000 €
Wichtig: Nicht ausgeschöpfte Beträge werden nicht in das nächste Jahr übertragen. In jedem Kalenderjahr können aber neue, förderfähige Maßnahmen beantragt werden.
Welchen zusätzlichen Vorteil bietet ein Sanierungsfahrplan?
Wenn die Voraussetzungen für den iSFP-Bonus erfüllt sind, erhöht sich der mögliche Kostenrahmen auf:
1. Wohneinheit: bis zu 60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit: jeweils weitere 30.000 €
• ab der 7. Wohneinheit: jeweils weitere 15.000 €
Die Förderung wird dabei seit dem 21. Juli 2026 in zwei Teilen berechnet:
- 15 % Grundförderung auf die gesamten förderfähigen Kosten innerhalb des erhöhten Kostenrahmens
- zusätzlich 5 % iSFP-Bonus auf den Kostenanteil oberhalb der normalen Fördergrenze
Beispiel mit Sanierungsfahrplan bei einem Einfamilienhaus:
Sie führen in einem Kalenderjahr förderfähige Maßnahmen im Wert von 60.000 € durch.
- 15 % Grundförderung auf 60.000 € = 9.000 €
- zusätzlich 5 % iSFP-Bonus auf den Anteil oberhalb von 30.000 €, also auf 30.000 € = 1.500 €
Gesamtzuschuss mit iSFP: 10.500 €
Ohne Sanierungsfahrplan wären bei einem Einfamilienhaus in diesem Kalenderjahr maximal 30.000 € förderfähig gewesen:
30.000 € × 15 % = 4.500 € Zuschuss
Mehrförderung durch den iSFP: 6.000 €
Ein Sanierungsfahrplan ist jedoch nicht allein deshalb automatisch vorteilhaft, weil Maßnahmen über mehrere Jahre verteilt werden.
Entscheidend ist, ob die förderfähigen Kosten in mindestens einem Kalenderjahr die für das Gebäude geltende normale Fördergrenze überschreiten. Erst auf den darüberliegenden Kostenanteil werden die zusätzlichen 5 % berechnet.
Bei einem Einfamilienhaus liegt diese Grenze bei 30.000 €. Bei mehreren Wohneinheiten erhöht sie sich entsprechend:
- 2 Wohneinheiten: 45.000 €
- 3 Wohneinheiten: 60.000 €
- 4 Wohneinheiten: 75.000 €
Deshalb sollte genau geprüft werden, ob es finanziell sinnvoller ist, mehrere Maßnahmen in einem Kalenderjahr zu bündeln oder diese auf verschiedene Jahre zu verteilen.
Wir berechnen für Sie vorab, welche Aufteilung und welche Fördervariante für Ihr konkretes Vorhaben wirtschaftlich am sinnvollsten ist.
Kann ich auch nur ein einzelnes Fenster oder eine einzelne Haustür fördern lassen?
Ja, grundsätzlich können auch einzelne Bauteile gefördert werden.
Es ist keine bestimmte Mindestanzahl an Fenstern, Haustüren oder Dachfenstern vorgeschrieben. Förderfähig können beispielsweise sein:
- ein einzelnes Fenster
- eine einzelne Balkon- oder Terrassentür
- eine einzelne Haustür
- ein einzelnes Dachfenster
- eine kleinere Dämmmaßnahme
Damit eine Förderung möglich ist, müssen jedoch alle Fördervoraussetzungen erfüllt sein.
Dazu gehört unter anderem:
- Das gesamte förderfähige Investitionsvolumen muss mindestens 300 € brutto betragen
- Der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige des Gebäudes muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
- Das Bauteil muss die geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.
- Die erforderlichen technischen Werte müssen durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
- Der Förderantrag muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- Ein Energieeffizienz-Experte muss in die Antragstellung eingebunden werden.
Der Grundfördersatz beträgt auch bei einer einzelnen förderfähigen Maßnahme 15 %.
Beispiel:
Der Austausch eines einzelnen Bauteils verursacht 5.000 € förderfähige Kosten.
• 5.000 € × 15 % = 750 € Zuschuss
Ein Sanierungsfahrplan führt bei einer kleinen Einzelmaßnahme nicht automatisch zu einem zusätzlichen 5-%-Bonus. Bei einem Einfamilienhaus werden die zusätzlichen 5 % erst auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb von 30.000 € berechnet. Für eine kleine Maßnahme unterhalb dieser Grenze bleibt es daher grundsätzlich bei der 15-%-Grundförderung.
Wir prüfen für Sie transparent:
- ob die einzelne Maßnahme technisch förderfähig ist
- wie hoch der voraussichtliche Zuschuss ausfällt
- welche Kosten für die Förderabwicklung entstehen
- und ob sich die Beantragung für Ihr konkretes Vorhaben wirtschaftlich lohnt
Ist die Förderung sinnvoll, übernehmen wir für Sie den vollständigen Ablauf von der Antragstellung bis zur Auszahlung.